Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Von
"ProGlove b.v." Niederlande (Oss)

1) Allgemeines

a) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren „AGB“ genannt) sind für alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Geschäftstätigkeiten von ProGlove B.V. anwendbar.
b) Abweichungen in diesen AGB bedeuten nicht, dass diese AGB außer Betracht fallen, oder dass in anderen Fällen von den Rechten und Pflichten in diesen AGB Abstand genommen wird.
c) Abweichungen von diesen AGB sind nur bindend, wenn und soweit sie schriftlich von uns bestätigt wurden.
d) Im Fall von Nichtentsprechung dieser AGB mit den AGB unserer Kunden gelten diese AGB.

2) Angebot/Bestellung/Bestellbestätigung

a) Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

b) Wenn bei Angeboten unsererseits Muster geliefert werden, dann wird darauf verwiesen, dass die Muster dazu dienen, einen Eindruck von dem zu liefernden Produkt zu geben, allerdings sind diese nicht bestimmend für die zu liefernde Zusammenstellung bzw. Qualität.
c) Nach Auftragsempfang wird eine Auftragsbestätigung an den Kunden versandt. Diese Auftragsbestätigung wird als einzige richtige Wiedergabe des Vereinbarungsgegenstands betrachtet, es sei denn, dass der Kunde innerhalb von 2 Tagen nach Versand den Inhalt schriftlich widerrufen hat.
d) Die Annahme einer Auftragsbestätigung durch den Kunden muss durch eine dazu befugte Person unterzeichnet werden. Die Annahmeerklärungen können per E-Mail oder Telefax zugesandt werden. ProGlove B.V. behält sich das Recht vor, mit der Ausführung eines Auftrags zu warten, bis das unterzeichnete Exemplar der unterzeichneten Auftragsbestätigung empfangen wurde.
e) Nach Zusendung der Druckvorlage empfängt der Kunde einen Probeabzug der zu druckenden Vorlage, einen sogenannten „Probedruck“, oder eine PDF-Datei bevor der Auftrag produziert wird. Ein Probeprodukt in Form eines fertigen Endprodukts ist auf Anfrage möglich.

3) Lieferung

a) Die angegebenen Lieferzeiten sind Näherungswerte und ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Druckvorlage berechnet. Sie sind niemals als Ausschlusstermine zu betrachten.
b) Die Lieferung geschieht an die und durch den Auftraggeber angegebenen Adresse. Die Auftragslieferung findet vollständig und an eine einzige Adresse statt (sofern nicht anderslautend schriftlich vereinbart wurde).
c) Der Empfänger ist dazu verpflichtet, unmittelbar nach der Ablieferung eine Empfangsbestätigung abzuzeichnen.
d) Der Empfänger ist dazu angehalten, bei der Lieferung die Liefergüter zu prüfen. Sämtliche Verantwortung für gelieferte Güter wird ausgeschlossen, wenn festgestellte Fehler nicht innerhalb von acht Tagen nach Lieferung reklamiert werden.
e) Liefergüter werden in Standardverpackung, abhängig vom Produkt und auf Paletten mit einer Höhe von höchstens 2,3 Meter geliefert, sofern mit dem Auftraggeber nicht anders schriftlich vereinbart wurde.

4) Preise

a) Die Preise beziehen sich auf ein Stück des versandfertigen Produkts ohne die einmaligen Entwurfskosten pro Bestellung. Die Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten (Bedingung “ab Werk”)
b) Die vereinbarten Preise basieren auf den Preisen von Rohstoffen, Materialien, Lohn, Versicherungsprämien, Steuerlasten, Frachtkosten, Einfuhrrechte, Wechselkurse und weitere preisbestimmende Faktoren, mit Gültigkeit am Tag des Zustandekommens des Vertragsverhältnisses.

5) Zahlungsbedingungen

a) Die Nettozahlung von Rechnungen muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
b) Wenn der Kunde nicht mit unserer Rechnung einverstanden ist, müssen Beschwerden spätestens innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf dieses Datums hat der Kunde sein Beschwerderecht verloren.
c) Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind die Kunden zur Zahlung eines monatlichen Verzugszins in Höhe von 1% auf sämtliche Beträge, die nicht innerhalb der Frist empfangen wurden, verpflichtet.
d) Solange der Kunde die gelieferten Güter nicht oder nicht vollständig bezahlt hat, verbleiben sie in unserem Eigentum, und wir sind berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung die betreffenden Güter zurückzunehmen, in welchem Fall wird das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
e) Wir sind jederzeit dazu berechtigt, vom Kunden eine Sicherheit – wobei Art und Umfang von uns bestimmt wird – für die Einhaltung der Zahlungspflicht des Kunden zu verlagen, sowohl vor als auch nach Erfüllung des betreffenden Vertrags.
f) Wir verlangen von Neukunden je nach Beschaffenheit und Auftragsumfang eine Anzahlung auf den Auftragswert, hierbei bleiben die Bestimmungen unter Abschnitt f.) unberührt. Bei einem Folgeauftrag kann eine Anzahlung zur Anwendung kommen. Die ist von der Art und dem Umfang des Auftrags abhängig. Die zu fordernde Anzahlung (Prozentsatz) wird immer im Angebot und in der Auftragsbestätigung angegeben.
g) Bei der Nichterfüllung der Zahlungspflichten gemäß den Zahlungsbedingungen ist der Kunde von Rechts wegen im Zahlungsverzug, zur Zahlung der unter Abschnitt d.) genannten Verzugszinsen und zur Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Zahlungseinforderung verpflichtet.
h) Sämtliche außergerichtlichen Inkassokosten sind in jedem Fall vom Kunden zu erstatten, wenn Dritte für die Zahlungsforderung beauftragt werden.
i) Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen 15% der Gesamtsumme, mit einem Mindestbetrag in Höhe von € 750,--, zuzüglich der fälligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6) Höhere Gewalt

a) Wenn es sich vor oder während der Vertragsausführung herausstellt, dass die (weitere) Ausführung aufgrund von höherer Gewalt nicht möglich ist, in welchem Fall es durch höhere Gewalt oder von außen kommende Ursachen oder Umstände, welche uns nicht angelastet werden können, beträchtlich schwieriger ist, als bei Vertragsabschluss ersichtlich war, haben wir das Recht, ohne irgendeinem wie auch immer gearteten Schadensersatz verpflichtet zu sein, die Ausführung auszusetzen, oder den Vertrag aufzuheben.
b) Als „höhere Gewalt“ wird unter anderem betrachtet:
Alle unfreiwilligen Störungen bzw. Hindernisse im Betriebsablauf, wie zum Beispiel Sturmschäden und andere Naturkatastrophen, Brand, Behinderungen durch Dritte, genereller oder zeitweiliger Streik, Aussperrungen, Aufruhr, Krieg oder Kriegsgefahr in den Niederlanden oder anderswo, nahezu alle allgemeinen Krankheiten unserer Arbeitnehmer, Ein- oder Ausfuhrverbote, behindernde oder erschwerende staatliche Bestimmungen in den Niederlanden oder anderswo, nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung von Gütern durch unsere Lieferanten und des Weiteren im Allgemeinen alle Umstände, Geschehnisse, Ursachen und Folgen, die außerhalb unserer Kontrolle oder Verfügungsgewalt liegen.

7) Streitfälle

a) Alle unsere Angebote, Vereinbarungen und Geschäftstätigkeiten unterliegen ausschließlich dem geltenden Recht der Niederlande.
b) Alle Streitfälle, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Parteien ergeben, liegen in der Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Herzogenbusch (Niederlande).